Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung, Vertragsabschluss1.1 Herr Jannik Danner (im Folgenden „Unit Promotion“ oder „Agentur“) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Unit Promotion und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Unit Promotion schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht Unit Promotion ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB kann Unit Promotion dem Kunden schriftlich bekannt geben. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderte AGB nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der durch Unit Promotion zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des durch das Angebot abgesteckten Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur und ist diese auch in der Wahl der Mittel zur Ausführung des Auftrages frei.
2.2 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Daten und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen zeitgerecht informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Grafiken, etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass diese Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Unit Promotion haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, und sie von derartigen Ansprüchen freizustellen. Insbesondere übernimmt er die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung sowie sämtliche andere Verfahrenskosten. Der Kunde verpflichtet sich, Unit Promotion bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter mit größtmöglicher Sorgfalt zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen und sonstige relevanten Informationen zeitgerecht zur Verfügung.
3. SEO
3.1 Unit Promotion weist ausdrücklich darauf hin, dass die Agentur keinen direkten Einfluss auf das Verhalten von Suchmaschinen hat und auch die hinter dem Suchergebnis stehenden Algorithmen nicht kennt, zumal diese seitens der Suchmaschinenanbieter laufend geändert werden. Der Kunde nimmt daher zur Kenntnis, dass auch durch die Suchmaschinenoptimierung (SEO) der Website des Kunden kein bestimmtes Ranking zugesagt werden kann und Unit Promotion dafür daher keine Gewähr übernimmt.
3.2 Wünscht der Kunde Änderungen an Vorschlägen der Agentur für suchmaschinenoptimierte Inhalte einer Website (Blogposts, Produktbeschreibungen etc.), wird Unit Promotion diese Wünsche umsetzen. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass derartige Änderungen dem Zweck der Suchmaschinenoptimierung zuwiderlaufen und sich negativ auf das Ranking der Website auswirken können.
4. Social Media-/Suchmaschinenmarketing
4.1 Die Agentur weist weiters darauf hin, dass sie bei Beauftragung von Leistungen im Bereich Social Media-/Suchmaschinenmarketing Ihre Leistungen auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der Betreiber der jeweiligen Kanäle (wie z.B. Google, Instagram, Facebook, X/Twitter; im Folgenden kurz: „Anbieter“) erbringt, auf die sie keinen Einfluss hat. Der Kunde anerkennt mit der Auftragserteilung ausdrücklich, dass diese Nutzungsbedingungen seinem Auftrag an die Agentur zu Grunde liegen und folglich die Rechte und Pflichten seines Vertragsverhältnisses zur Agentur (mit-)bestimmen.
4.2 Insbesondere nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Anbieter es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte entfernt werden, so etwa im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Unit Promotion beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die jeweiligen Richtlinien der Anbieter einzuhalten. Die Agentur kann aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
5. E-Mail-Marketing / Newsletter
5.1 Beauftragt der Kunde Unit Promotion mit der Erstellung von Werbe-E-Mails, Newslettern oder dergleichen, wird Unit Promotion entsprechende Vorschläge ausarbeiten und dem Kunden unterbreiten. Der Kunde hat diese zu prüfen und freizugeben. Dabei ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, dass die beim Versand sämtliche gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere des TKG, des ECG und des UWG) eingehalten werden. Er hat die genutzten E-Mail-Adressen mit der „Robinson-Liste“ gemäß § 7 Abs. 2 ECG abzugleichen und wird Unit Promotion hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter aus der Zusendung unerwünschter und/oder sonst gesetzwidriger E-Mails schad- und klaglos halten.
5.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass von Webservern versandte E-Mails von Spam-Filtern abgefangen werden können und dass Unit Promotion keinen Einfluss auf die Konfiguration dieser Filter hat. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass unterschiedliche Mailprogramme unterschiedliche technische Restriktionen haben und E-Mails nie exakt gleich darstellen. Aus derartigen Einschränkungen des Zugangs kann der Kunde keine Ansprüche gegen Unit Promotion ableiten.
6. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
6.1 Unit Promotion ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
6.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Unit Promotion wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Beauftragung von Dritten auch deren AGB für den Kunden verbindlich sind.
6.3 Soweit Unit Promotion notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
6.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages zu Unit Promotion aus wichtigem Grund.
7. Termine
7.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Es handelt sich somit grundsätzlich um bloße Richtwerte, aus deren Überschreitung dem Kunden keinerlei Rechtsansprüche erwachsen. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
7.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 Befindet sich die Agentur in Bezug auf einen verbindlichen Termin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.4 Voraussetzung für die Einhaltung verbindlich vereinbarter Leistungs- oder Liefertermine ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher notwendiger Unterlagen bzw. sonstiger Angaben, die zur zeitgerechten Erfüllung des Auftrages von Seiten des Kunden bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen, wie insbesondere ein Admin-Zugang zur Website. Leistungs- oder Lieferverzögerungen, die durch nicht (termingerechte) zur Verfügung gestellte, unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Unterlagen bzw. sonstige relevante Angaben entstehen, sind nicht von Unit Promotion zu vertreten und berechtigen den Kunden auch nicht zum Rücktritt oder zur vorzeitigen Auflösung.
8. Vorzeitige Auflösung
8.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser über Aufforderung der Agentur weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet.
8.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche vertragliche Bestimmungen verstößt.
9. Entgelt / Zahlungsbedingungen
9.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Vergütungsanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Bei Aufträgen, die eine kontinuierliche Leistung der Agentur zum Inhalt haben, ist das Entgelt vom Kunden jeweils am Ersten eines Monats im Vorhinein auf das von der Agentur bekannt gegebene Konto zu überweisen.
9.2 Die Vergütung versteht sich als Netto-Entgelt zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Unbeschadet der jeweiligen Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen jedenfalls Anspruch auf Vergütung in marktüblicher Höhe. Das Entgelt ist sofort mit Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für Teilrechnungen sowie für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
9.3 Unit Promotion hat neben dem Anspruch auf Vergütung überdies Anspruch auf Ersatz der im Zuge der Auftragsabwicklung anfallenden Auslagen (Reise-, Transport- und Materialkosten, Lizenzentgelte etc.). Umfasst der Auftrag die Beauftragung und Betreuung von Fremddienstleistungen jedweder Art (wie beispielsweise Social Media Werbung), sind die dafür anfallenden Entgelte und Kosten nach Wahl der Agentur entweder vom Kunden der Agentur zu bevorschussen oder vom Kunden direkt an den beauftragten Dritten zu bezahlen.
9.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Kostenüberschreitungen bis 15 % gelten als vom Kunden von vornherein genehmigt; eine gesonderte Verständigung ist daher nicht erforderlich.
9.5 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungs- oder Verwertungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
9.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Unit Promotion die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.7 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.8 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10. Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen der Agentur, auch einzelne Teile daraus, bleiben im geistigen Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht exklusives Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der dafür in Rechnung gestellten Entgelte voraus.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Gleiches gilt für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur nach Ablauf des Agenturvertrages ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Selbiges gilt, wenn im Zuge einer Auftragserteilung des Kunden eine zeitlich beschränkte Nutzung vereinbart wird.
10.4 Für jede widerrechtliche Nutzung hat der Kunde Unit Promotion eine Vergütung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars zu bezahlen. Im Falle einer Beanspruchung der Agentur durch Dritte hat der Kunde die Agentur vollumfänglich schad- und klaglos zu halten, diese von Ansprüchen freizustellen und der Agentur sämtliche Nachteile zu ersetzen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.
10.5 Verwendet die Agentur im Zuge der Auftragsabwicklung Content Dritter (wie etwa Stockfotos für Newsletter etc.), wird sie den Kunden darauf hinweisen. Für die Lizenzierung, insbesondere dass die jeweilige Lizenz den gewünschten Verwendungszweck abdeckt, ist der Kunde selbst verantwortlich, soferne er der Agentur nicht einen gesonderten Auftrag dafür erteilt.
11. Gewährleistung
11.1 Der Kunde hat Unit Promotion allfällige Mängel der beauftragten Leistung unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Werktagen nach erfolgter Leistung durch die Agentur sowie verdeckte Mängel innerhalb von acht Werktagen nach Erkennen derselben schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
11.2 Im Fall einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Unit Promotion wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Unit Promotion berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Erfüllungsort für die Leistungen der Agentur ist deren Sitz.
11.3 Es obliegt dem Kunden, die Leistung der Agentur auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet und haftet bei Rechtsverletzungen nur für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, deren Vorliegen der Kunde zu beweisen hat.
11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistung, eine daran anschließende Verjährungsfrist wird ausgeschlossen. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen.
12. Haftung
12.1 Unit Promotion haftet nur für solche Schäden, die von der Agentur grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss oder wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
12.2 Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Auftragnehmer, Berater oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Schutzwirkungen aus dem Vertrag mit dem Veranstalter zugunsten Dritter sind ausgeschlossen.
12.3 Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt sechs Monate.
13. Datenschutz
13.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
13.2 Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an Unit Promotionwiderrufen werden.
13.3 Der Kunde garantiert, dass er etwaige von ihm überlassene personenbezogene Daten Dritter der Agentur rechtmäßig zur Verfügung stellt, insbesondere also eine rechtswirksame Einwilligung der Betroffenen vorliegt. Für Schäden oder sonstige Vermögensnachteile, die der Agentur aus einer solcherart vom Kunden veranlassten Datenschutzverletzung resultieren, hält dieser die Agentur vollkommen schad- und klaglos und stellt diese von Ansprüchen Dritter frei.
14. Anzuwendendes Recht
Alle abgeschlossenen Verträge und daraus abgeleitete wechselseitige Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur in 4292 Kefermarkt sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16. Schlussbestimmung
Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Impressum
Firmenname: "Unit Promotion" - Danner Jannik
Anschrift: Im Tal 6, 4292 Kefermarkt, Österreich
Kontakt: Tel: 0664 3155320 E-Mail: contact@unit-promotion.com
Gewerbebehörde: Bezirkshauptmanschaft Freistadt
Datenschutz: Befindet sich auf dieser Seite
AGB: Befindet sich auf dieser Seite
UID-Nummer: ATU79879357
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art 13, 14 DSG
Verantwortlicher
Danner Jannik – „Unit Promotion“
Im Tal 6
4292 Kefermarkt
0664 3155320
contact@unit-promotion.com
https://www.unit-promotion.com/terms
Zuständige Aufsichtsbehörde
österreichische Datenschutzbehörde
Wickenburggasse 8
1080 Wien
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
https://www.dsb.gv.at/
Gibt es einen Datenschutzbeauftragten?
Da keine in Art 37 DSGVO genannten alternativen Tatbestände auf unser Unternehmen zutreffen, wurde kein Datenschutzbeauftragter bestellt.
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Je nach Zweck der Datenverarbeitung können wir folgende personenbezogenen Daten verarbeiten:
- Stammdaten (zB. Titel, Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- und Vertragsdaten (zB. Daten wie Produktinformationen und Daten zum Erstellen von Statistiken)
- Besucherdaten beim Aufruf unserer Website (zB. IP-Adresse, Browser, Betriebssystem, Uhrzeit und Verweildauer auf unserer Website)
Sämtliche Daten verarbeiten wir deshalb, weil Sie uns diese bekannt gegeben haben.
Bei den oben angeführten personenbezogenen Daten handelt es sich um eine allgemeine Beschreibung und Aufzählung. Wir erfassen nicht in jedem Fall alle genannten Daten. Für eine detaillierte Auflistung haben Sie die Möglichkeit das Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO) in Anspruch zu nehmen.
Die Angabe Ihrer Daten ist freiwillig. Es kann jedoch sein, dass bestimmte Verarbeitungen ohne Angaben Ihrer Daten nicht durchgeführt werden können.
Für welche Zwecke werden Ihre Daten verarbeitet?
„Unit Promotion“ verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung, für die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder Dritten sowie aufgrund der Einwilligung betroffener Personen.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten
- Erstellung von Angeboten
- zur Abwicklung und Erfüllung von Vertragsverhältnissen
- zur Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen
- zu Marketing- und Werbezwecken aufgrund berechtigter Interessen iSd Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (Postzusendungen)
- zu Marketing- und Werbezwecken aufgrund Ihrer Einwilligung (E-Mail-Werbung und Veröffentlichung von Produktfotos)
Sofern Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeitet werden, können Sie diese jederzeit per E-Mail oder per Post an die oben angegebenen Kontaktdaten widerrufen. Datenverarbeitungen bis zum Widerruf bleiben davon unberührt. Ihre Daten werden weder Profiling noch automatisierter Entscheidungsfindungen unterworfen.
Wen werden meine Daten übermittelt?
Zu den oben genannten Zwecken werden wir Ihre personenbezogenen Daten an folgende Empfänger übermitteln:
- uns eingesetzte IT-Dienstleister
- Steuerberater
Dauer der Verarbeitung
Ihre Daten werden so lange verarbeitet, als dies für die Erreichung des Zwecks erforderlich ist. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten jedenfalls solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entnehmen Sie folgendem Link: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-speicher-und-aufbewahrungsfristen.html
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiten.
Betroffenenrechte
Nach Art 12 Abs 3 DSGVO sind Sie unter anderem berechtigt
- zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten wir über Sie gespeichert haben und Kopien dieser Daten zu erhalten (Recht auf Auskunft Art 15 DSGVO)
- die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen (Recht auf Berichtigung und Löschung Art 16, 17 DSGVO)
- von uns zu verlangen, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Art 18 DSGVO)
- unter bestimmten Umständen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen (Recht auf Widerspruch Art 21 DSGVO) oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen
- Datenübertragbarkeit zu verlangen (Art 20 DSGVO)
- die Identität von Dritten, an welche Ihre personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und
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